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DRESSTA LEGAL NOTICE

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NO CONTRACT FORMATION

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VARIATION

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APPLICABLE LAW AND JURISDICTION

This legal Notice has been construed and shall be governed by Polish law. All disputes arising out of or in relation to this Legal Notice shall be resolved by the applicable Polish court.

DATA PROTECTION

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HOW TO CONTACT US

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LiuGong Dressta Machinery

Ul. Grabskiego 48
37-450 Stalowa Wola, Poland
e-mail: info@dressta.com

Company size statement

 


Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen LiuGong DRESSTA Machinery Sp. z o.o.


§1 Allgemeines


1. Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen geltenfür alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen,einschließlich Auskünfte und Beratungen, wenn der Käu-fer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son-dervermögen ist. Sie gelten auch für sämtliche zukünftigeGeschäftsbeziehungen, auch wenn wir uns bei Vertrags-schluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie beziehen.
2. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht,auch wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich wider-sprechen. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedin-gungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entge-genstehender oder abweichender Bedingungen des Käu-fers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
3. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesenBedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsererschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebungdes Schriftformerfordernisses.


§2 Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen


1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht aus-drücklich anderes vereinbart ist. Ein Vertrag kommt erstzustande, wenn wir die Bestellung bestätigen oder die Lieferung oder Leistung auf Bestellung ohne gesonderteBestätigung ausführen.
2. Die in unseren Prospekten, Unterlagen oder Angeboten enthaltenen Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen,Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Ver-brauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeitvon Geräten für neue Technologien, sind unverbindlich,soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnetsind, sie sind lediglich Beschreibungen oder Kennzeich-nungen der Lieferung oder Leistung.
3. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, dieaufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder techni-sche Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweitsie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenenZweck nicht beeinträchtigen.
4. Wir übernehmen keine Garantie und kein Beschaffungs-risiko, es sei denn, wir hätten im Einzelfall schriftlich einesolche bezeichnete Garantie oder ein solches bezeichne-tes Beschaffungsrisiko übernommen.
5. Unsere Rechte an allen von uns im Zusammenhang miteinem Angebot und/oder einer Bestellung angefertigtenAbbildungen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Kalkula-tionen und sonstigen, insbesondere als "vertraulich" be-zeichneten Unterlagen, bleiben vorbehalten. Entspre-chendes gilt für unsere Urheber- und sonstigen Schutz-rechte. Zur Weitergabe an Dritte und/oder zur Vervielfäl-tigung durch den Käufer bedarf es unserer vorherigenschriftlichen Zustimmung.


§3 Preise, Zahlungsbedingungen


1. Unsere Preise sind Nettopreise in EUR ab Lager JCB Ver-trieb & Service GmbH. Sie verstehen sich zuzüglich der je-weiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben, Transport,
Verpackung und Versicherungen. Diese Posten wer-den in ihrer jeweiligen Höhe im Zeitpunkt der Liefe-rung oder Leistung hinzugesetzt und in der Rechnung gesondert
ausgewiesen, sofern wir die Leistung erbringen bzw. die Lieferung für den Käufer ausführen.
2. Für alle Bestellungen aufgrund unserer Kataloge,Prospekte und Preislisten gelten - soweit nichtschriftlich ausdrücklich anders vereinbart - diePreise, die in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlus-ses gültigen Preisliste aufgeführt sind. Wenn nichtausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise in-nerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten ab Auf-tragsbestätigung verbindlich. Wird keine Auftrags-bestätigung erteilt, gilt das Datum der Bestellung.Danach sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferunggeltenden Preise zu berechnen.
3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders verein-bart, ist der Kaufpreis ohne Abzug auf das in derRechnung angegebene Konto sofort mit Eingang derRechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Maßge-bend für das Datum der Zahlung ist der Eingang aufdem in der Rechnung angegebenen Konto.
4. Wechsel und Schecks werden nur im Falle einer ent-sprechenden ausdrücklichen Vereinbarung und nurerfüllungshalber angenommen. Tilgung tritt in die-sen Fällen erst dann ein, wenn wir über den jeweili-gen Betrag endgültig verfügen können. Alle Wech-sel-, Scheck- und Diskontspesen sowie alle sonstigenKosten gehen dabei ausschließlich zu Lasten des Käu-fers.
5. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbe-haltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruchrechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. BeiMängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte desKäufers insbesondere gem. § 6 dieser Verkaufs- undLieferbedingungen unberührt.
6. Wird uns nach Abschluss eines Vertrages eine we-sentliche Verschlechterung der Vermögensverhält-nisse des Käufers bekannt, (z. B. Antrag auf Eröffnungdes Insolvenzverfahrens, schleppende Zahlungs-weise, nachteilige Kreditauskünfte oder Verzug beifrüheren Zahlungen), so sind wir berechtigt, ausste-hende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vor-kasse oder angemessene Sicherheitsleistung auszu-führen, wobei sich Liefer- oder Leistungsfristen ent-sprechend verlängern bzw. Termine verschieben.
7. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Zudem stehen uns imZusammenhang mit ausstehenden Lieferungen oderLeistungen die in Ziff. 3.6 dieser Verkaufs- und Lie-ferbedingungen genannten Rechte zu.


§4 Lieferzeit


1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich alsverbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließ-lich unverbindliche Angaben, jedoch kein Fixge-schäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, § 376HGB.
2. Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn übersämtliche Einzelheiten der Ausführung, der Liefe-rung oder Leistung Übereinstimmung erzielt ist und der Käufer die von ihm zu beschaffenden Informati-onen und Unterlagen beigebracht hat und - soweiteine solche vereinbart ist - die Anzahlung oder Vo-rauszahlung geleistet hat. Unterbliebene
2
Mitwirkungshandlungen sowie Änderungswünsche des Käufers führen zu einer angemessenen Verschiebung der Termine bzw. Verlängerung der Fristen.
3. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablaufdie Lieferung unser Lager verlassen hat oder wenn imFalle der Abholung durch den Käufer diesem Beliefe-rungsbereitschaft bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteiltworden ist.
4. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teil-lieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung derrestlichen bestellten Ware sichergestellt ist und demKunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oderzusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
5. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder fürLieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussesnicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Schwierigkeiten inder Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzö-gerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangelan Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkei-ten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichenGenehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die aus-bleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Beliefe-rung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wirnicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse dieLieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder un-möglich machen und die Behinderung nicht nur von vo-rübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktrittvom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehen-der Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfris-ten oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungster-mine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer ange-messenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Ver-zögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist,kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns ge-genüber vom Vertrag zurücktreten.
6. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich auswelchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung aufSchadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemei-nen Lieferbedingungen beschränkt.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berech-tigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaigerMehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.


§5 Gefahrtragung, Versand


1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahrdes Käufers. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs odereiner Verschlechterung der Ware geht damit mit Abliefe-rung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sons-tige Auslieferer auf den Käufer über, unabhängig davon,ob wir zusätzlich andere Leistungen, wie Versand, Trans-port etc., übernommen haben.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige auf ihn über.
3. Wird der Versand der Ware auf Ersuchen des Käufers hin-ausgeschoben oder verzögert er sich wegen säumigerZahlung, unvollständiger oder verspäteter Versandan-weisung, so sind wir berechtigt, vom Käufer die entste-henden Lagerhaltungskosten vom Zeitpunkt der Bereit-stellungsanzeige an, zumindest in Höhe von monatlich0,5 % des Rechnungswertes, zu verlangen.


§6 Gewährleistung


1. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm be-stimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gel-ten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder ande-rer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfälti-gen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sie-ben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängelgelten die Liefergegenstände als vom Käufer geneh-migt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen siebenWerktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normalerVerwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt of-fensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt fürden Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Ver-langen hin ist ein beanstandeter Liefergegenstandfrachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigterMängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einemanderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßenGebrauchs befindet.
2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zu-nächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseiti-gung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lie-ferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter dengesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibtunberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass derKäufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer istjedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangelangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehal-ten. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist odereine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzendeangemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangelbesteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
3. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Auftraggeber unter den in § 7 bestimmten Vo-raussetzungen Schadensersatz verlangen.
4. Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Liefe-rung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Aus-schluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§7 Haftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus wel-chem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Ver-zug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertrags-verletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertrags-verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, so-weit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit un-serer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestelltenoder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sichnicht um eine Verletzung vertragswesentlicherPflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Ver-pflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und
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Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die ver-tragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands er-möglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Ei-gentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf den Er-satz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschä-den, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Lieferge-genstands typischerweise zu erwarten sind.
3. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgeset-zes bleiben ebenfalls uneingeschränkt bestehen.
4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschrän-kungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unsererOrgane, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonsti-gen Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Verjährung


1.Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die all-gemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- undRechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Ab-nahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit derAbnahme.
2.Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gel-ten auch für vertragliche und außervertragliche Scha-densersatzansprüche des Käufers, die auf einem Man-gel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung derregelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungführen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 7dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungensowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren aus-schließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


§9 Eigentumsvorbehalt


1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be-zahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Ge-schäftsverbindung mit uns, insbesondere eines etwai-gen Kontokorrentsaldos, unser Eigentum.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware ohne unsere vorhe-rige schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch zurSicherheit übereignen. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröff-nung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zu-griffe Dritter (etwa Pfändungen) auf die uns gehörendenWaren erfolgen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhn-lichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Bei Verzug des Käufers können wir diese Ermächtigung widerrufen.
4. Der Käufer tritt bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräu-ßerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungengegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab.Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit an-deren, von uns nicht gelieferten Sachen veräußert, so giltdie Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerungnur in Höhe der in unserer Rechnung genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Die abgetrete-nen Forderungen dienen in demselben Umfang zur
Sicherheit wie die Vorbehaltsware. Der Käufer ist wi-derruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Besteht der Kunde des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon un-verzüglich zu unterrichten. Sofern durch den Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten für un-sere Forderungen gegeben werden können, so sind wir in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräuße-rung der von uns gelieferten Waren an den Kunden mit Abtretungsverbot zu untersagen.
5. Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug oder tritteine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermö-gensverhältnissen ein, so sind wir ohne weiteres be-rechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen,ohne deswegen vom Vertrag zurückzutreten. Zur an-derweitigen Veräußerung sind wir erst nach Rücktrittvom Vertrag berechtigt. Wir können ferner die Abtre-tung der Forderung den Drittschuldnern anzeigen unddie Forderungen selbst einziehen. Der Käufer ver-pflichtet sich, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Inbesitznahme der Vorbehaltsware zu gestatten.
6. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Aus-kunft über den Bestand der Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zu-griffes Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abge-tretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüg-lich zu unterrichten, insbesondere seinerseits die not-wendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unsererRechte zu ergreifen.


§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1.Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselkla-gen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käu-fer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Kaufverträgen ist LG Düsseldorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.2.Änderungen und Ergänzungen von Verträgen und dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.3.Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, über mit dem Käufer abgeschlossene Geschäfte eine Kre-ditversicherung bzw. einen Factoringvertrag abzu-schließen und in diesem Zusammenhang die erfor-derlichen Daten des Käufers zu übermitteln, wovon der Käufer zustimmend Kenntnis nimmt.4.Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser All-gemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem Zweck nach den unwirksamen am nächs-ten kommen.5.Erklärungen, die im Rahmen dieser Vertrags-bezie-hung abgegeben werden, bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt es, wenn die Erklärung per Telefax oder per E-Mail erfolgt.6.Unsere Vertragsbeziehungen mit dem Käufer unter-liegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen
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Stand: Januar 2020
Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über be-
wegliche Sachen ist ausgeschlossen.